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Forum - Freier Redner werden – Muss ich dafür wirklich ein Gewerbe anmelden?

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Quasselkasper
(21 Posts bisher)
04.03.2026 10:01 (UTC)[zitieren]
Ich spiele schon länger mit dem Gedanken, mich als freier Redner selbstständig zu machen. Besonders Trauungen und vielleicht auch Trauerfeiern zu begleiten, finde ich eine sehr schöne und sinnvolle Tätigkeit. Allerdings bin ich gerade etwas unsicher, was die formalen Schritte angeht, bevor ich wirklich starte.

Was mich aktuell am meisten beschäftigt, ist die Frage nach der Anmeldung beim Finanzamt. Ich habe irgendwo gelesen, dass manche kreative Berufe als Freiberufler gelten, während andere ein Gewerbe anmelden müssen. Da Reden schreiben und halten ja auch eine kreative Arbeit ist, frage ich mich, wie das bei freien Rednern normalerweise geregelt wird. Muss ich tatsächlich ein Gewerbe anmelden oder kann ich auch als Freiberufler starten?
Ducky
(20 Posts bisher)
04.03.2026 10:29 (UTC)[zitieren]
Die Frage stellen sich tatsächlich viele angehende Redner, weil die Tätigkeit auf den ersten Blick sehr kreativ wirkt. In der Praxis wird ein freier Redner jedoch meist als Dienstleister eingestuft, weshalb in den meisten Fällen eine Gewerbeanmeldung der sichere Weg ist.

Sehr verständlich erklärt wird das beispielsweise auf https://freieredner-ausbildung.com/freier-redner-gewerbe/. Dort wird erläutert, dass freie Redner rechtlich oft nicht als klassische Freiberufler gelten, weil sie eine individuelle Leistung für einen konkreten Kunden erbringen – etwa eine Trauung oder Trauerrede.

Das bedeutet aber nicht automatisch mehr Kosten oder Nachteile. Durch den Gewerbesteuer-Freibetrag von aktuell 24.500 € Gewinn pro Jahr zahlen viele Einsteiger zunächst gar keine Gewerbesteuer.

Außerdem kann man als Gründer häufig die Kleinunternehmerregelung nutzen, wodurch keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausgewiesen werden muss. Das kann gerade bei Privatkunden sogar ein Preisvorteil sein.

Die eigentliche Gewerbeanmeldung ist meist unkompliziert und dauert oft nur wenige Minuten beim Gewerbeamt oder sogar online.

Danach meldet sich normalerweise das Finanzamt mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Auch die IHK und die Berufsgenossenschaft können sich melden, wobei Gründer oft zunächst beitragsfrei bleiben.

Unterm Strich wirkt das Thema Bürokratie am Anfang komplizierter, als es tatsächlich ist, und sobald alles erledigt ist, kann man sich wieder voll auf die eigentliche Arbeit als Redner konzentrieren.

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